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Wohnungssuche

Die Wohnung

Ein Standardmietvertrag für eine Wohnung in Deutschland enthält folgende Punkte:

- Der Mietpreis (Kaltmiete/Grundmiete oder einfach Miete).

- Die Vorauszahlung für die Nebenkosten.

- Die Höhe der Kaution - in der Regel drei Monatskaltmieten. Dieser Betrag (in voller Höhe oder in drei Raten jeden folgenden Monat) wird einen Monat vor Vertragsbeginn auf das Sparkonto des Vermieters überwiesen. Nach Absprache kann sie auch in bar gezahlt werden.

- Kündigungstermin (Kündigungsfrist). In der Regel beträgt sie 3 Monate. Diese Regel gilt jedoch nur für unbefristete Verträge (die meisten Verträge in Deutschland sind unbefristet). Manchmal verlangt der Vermieter eine Mindestvertragsdauer von 2 Jahren. Wenn Sie einen befristeten Vertrag für eine Wohnung abschließen, können Sie die Wohnung nicht vor dem im Vertrag festgelegten Datum verlassen, sondern nur dann, wenn Sie sie bis zum Ende des Vertrags untervermieten, nachdem Sie zuvor einen neuen Mieter gefunden haben.

- Die Fläche der Wohnung und der Nebenräume in Quadratmetern.

- Anzahl der Zimmer, Parkplätze und deren Wert, Nebengebäude.

- Anzahl der Schlüssel zu Außen- und Innentüren, Schlüssel zu Wirtschaftsräumen.

- Ob eine Renovierung erforderlich ist und wenn ja, vor oder nach dem Einzug.

- Hausordnung. Darin kann ein Verbot enthalten sein, den Balkon mit Blumen zu schmücken oder Sonnenschirme und andere große Gegenstände aufzustellen, zu bestimmten Tageszeiten Lärm zu machen usw.

- Wenn die Wohnung möbliert ist, eine vollständige Liste aller Gegenstände des Eigentümers sowie deren Zustand. Die meisten Wohnungen in Deutschland werden leer und ohne Küche vermietet. Berücksichtigen Sie dies bei der Wohnungssuche. Manchmal ist es möglich, die Küche vom Vormieter gegen eine Gebühr abzukaufen.

- Ablesungen und Identifikationsnummern aller Zähler in der Wohnung: Heizung, Strom, Warm- und Kaltwasser. Diese Angaben stehen möglicherweise nicht im Vertrag selbst, sondern werden ihm kurz vor dem Einzug auf einem gesonderten Blatt beigefügt - dem Wohnungsübergabeprotokoll.

- Ob Haustiere gehalten werden dürfen. Wenn ja, gibt es einen separaten Vertrag für die Tiere mit Namen, Gewicht, Rasse, etc.